Also, ein Bekannter, genauer mein Nachbar ist Empfänger von ALG2. Nun wollte er eigentlich morgen in den Urlaub fahren (seine Familie besuchen). Jetzt ergibt sich die unglückliche Situation, dass er zum 08.08.2007 von der ARGE zum Gespräch geladen wurde (Brief ist heute angekommen und vom 02.08.2007). Tja und wie es aussieht, ist er tatsächlich dazu verpflichtet sich "persönlich zu melden", so steht in SGB VI (was für ALG2 zuständig ist), dass §309 aus SGB III (ALG1) anzuwenden ist. Und in eben diesem Paragraphen steht, dass eine Meldepflicht besteht.
§309 SGB III
So, natürlich waren meine Vorschläge, dass er gar keinen Urlaub macht, sondern dort auf Stellensuche ist, oder dass ein "Familienfall" (Hochzeit, Beerdigung etc.) vorliegt, alles Behauptungen die nicht stimmen und er vermutlich belegen muss.
Eine weitere Idee war, dass er einfach anruft, denn "persönlich melden" (so ja das Gesetz) bedeutet ja nicht zwingen erscheinen!?
So, nun hoffe ich einfach mal auf Ideen und Hilfe.
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