Hallo Daniel,
Das ist alles ne rechtliche grauzone. Jeder Mensch darf bis zu 7 oder 10
Privatkopien einer CD machen und diese an seine freunde weitergeben. Da
diese Kopie legal ist dürfen auch diese wieder die Privatkopien machen
und an ihre freunde weitergeben. Prinzipiel nichts anderes geschieht
über eine tauschbörse, außer das es schneller ist.
Es heißt Privatkopie, weil es privat, d.h. nicht öffentlich geschieht. Insofern fällt meines Wissens nach die Verbreitung über allgemein zugängliche Tauschbörsen nicht unter die Privatkopie. Auch die berühmte Zahl von sieben Kopien steht nirgendwo rechtlich verbindlich festgeschrieben, sondern orientiert sich an einem fast dreißig Jahre alten Gerichtsurteil, das auch nur besagte, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien. Es bleibt aber dennoch eine Einzelfallentscheidung, ab wann man nicht mehr von einer Privatkopie sprechen kann.
Also Grau-Zone, meiner meinung nach legal. Aber richter urteilen
nicht nach dem Gesetzt sondern nach der ihnen am logisch klingensten
auslegung des gesetztes.
Natürlich urteilen Richter nach dem Gesetz (bis auf ein paar Vollpfosten, aber solche Nieten finden sich in jedem Berufsfeld). Die Probleme mit mangelder Rechtssicherheit entstehen dadurch, dass die Gesetze teilweise schwammig formuliert sind ("wirksamer Kopierschutz", "offensichtlich rechtswidrige Quelle"), sodass das Gericht gezwungen ist, seine eigene Ansicht mit in das Urteil einzubeziehen.
Schöne Grüße,
Johannes