Hellihello Knut,
kann man schon abgemahnt werden, wenn man auf seiner Homepage einen Firmennamen erwähnt (lobend oder tadelnd)?
Wichtig ist bei einer Abmahnung, korrekt zu antworten. Dazu brauchst Du einen Anwalt, wenn Du der Abmahnung nicht schlicht entsprechen willst, was u.U. aber auch nicht ratsam sein mag.
Nix zu tun, kann ein echter Fehler sein, weil Du Dir dann u.U. ohne Gegenwehr eine einstweilige Verfügung einhandelst (s. Gravenreuth/taz - Runde 1).
Dank und Gruß,
frankx