Hellihello fastix,
Nein. Der von Gravenreuth erhobene Anspruch aus der Abmahnung bestand nicht. Es handelte sich um keinen Newsletter, sondern um die Bitte, die Eintragung als Empfänger eines Newsletters zu bestätigen.
Was das Gericht bewogen hatte dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einstweilig statt zu geben liegt im Dunklen. Es gibt aber Stimmen die behaupten beim LG Berlin gängen diese Anträge stets völlig ungeprüft durch und würden dann halt im Widerspruchsverfahren aufgehoben.
Nun, da wäre die TAZ ja versiert genug, das aufzudecken. Vielleicht hat aber auch Gravenreuth schlicht allgemeiner gegen die Zusendung von vermeitlichem Spam seitens der Taz argumentiert und die Taz hatte es nicht für nötig befunden, auf derartigen "Blödsinn" einzugehen? Dass Gravenreuths erster Vorwurf u.U. nicht den Tatsachen entsprochen haben mag, sei dahingestellt.
Eine merkwürdige und rechtsvernichtende Form der Rechtssprechung.
Nuja, Richter sind ja ooch Menschen und nicht per se Rechtsvernichter. Wie gesagt, die Taz hätte ja ausreichend Möglichkeiten, Rechtsmissbrauch zu dokumentieren, recherchieren und publizieren, zumal in der eigenen Stadt.
Dank und Gruß,
frankx