Der Martin: Vergleichende Werbung

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Hallo,

Vergleichende Werbung ist allerdings inzwischen zulässig, und darunter fällt dann ggf. das "Tadeln" einer Firma. Solange Du belegen kannst, ...

genau, das mit dem Belegen ist der Knackpunkt.
Wenn also eine Fastfood-Kette mit der Aussage "Die Pommes von McDouglas schmecken besser als die vom BubbleKing" wirbt, ist das problematisch. Wenn sie aber schreiben, "In einer Umfrage haben 86% der Befragten angegeben, dass die Pommes von McDouglas besser schmecken als die vom BubbleKing", dann ist das anscheinend zulässig (vorausgesetzt, die Umfrageergebnisse liegen noch vor).
Dass diese Umfrage vielleicht nur in den Lokalen vom McDouglas stattfand, ist dabei eine andere Geschichte.

Da diese Sache mit der vergleichenden Werbung aber eine schwierige juristische Gratwanderung ist, machen sehr wenige Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Nur, wenn Du Dir einfach etwas ausdenkst, im Guten wie im Schlechten, kann es schnell Ärger geben.

Selbstverständlich. Um das zu verstehen, braucht es keinen Juristen.

So long,
 Martin

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Mir geht es gut. Ich mag die kleinen Pillen, die sie mir dauernd geben.
Aber warum bin ich ans Bett gefesselt?