darum geht es nicht. Wahr hin oder her, wenn man es sagt ist es eine Beleidigung.
Rechtlich nicht.
IIRC doch. Beleidigung setzt voraus, dass eine Äußerung getätigt wird, die dazu geeignet ist, den Bedachten in seiner Ehre zu verletzen. Das kann ebenso durch unwahre wie auch herabwürdigende Äußerungen geschehen. Es mag dahingestellt bleiben, ob der Satz der OP wahrheitswidrig ist oder nicht, er ist herabwürdigend und damit als Beleidigung einzustufen. Evtl. liegt Deinerseits eine Verwechslung mit Verleumdung vor?
Siechfred
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Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.
Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.