Hallo Gary,
Ich habe den Führerschein für Sportboote Binnen erst ein Jahr.
ich selbst habe den Sportbootführerschein zwar nicht, aber genügend Bekannte, die ihn haben. Und es genügt ja vor dem Gesetz, wenn *einer* an Bord ist, der den Schein hat; wer tatsächlich am Steuerstand steht, ist egal.
Und im angrenzenden Ausland (Belgien, Niederlande, etwas weiter weg auch England) braucht man den Schein eh nicht. Von den Kenntnissen, Fertigkeiten und Praxiserfahrungen stehe ich meinen Spezis mit SBF Binnen kaum nach.
Ich hätte auch nichts gegen diese Grösse *g*, nur bin ich eher der praktische Typ. Das Schiffchen sollte doch noch trailerbar sein. Das heisst wir sind dann irgendwo bei 6m plus / minus.
Ich bin auch eher der praktische Typ - deshalb chartern wir so eine Yacht bei Bedarf dort, wo wir sie haben möchten. :-)
Zweite Schwierigkeit: Das Gewicht. Ein normaler PKW darf ungebremst ca 600 kg ziehen, gebremst ca. 1250 kg= Rund 1,25 t. Dieses Gewicht ist inklusive Trailer. Da bleiben dann nicht mehr viele Kandidaten an Modelle übrig. Das ist auch der Grund, warum viele Bootbesitzer einen Geländewagen Fahren. Ich glaube mal gelesen zu haben das die 3 bis 3,5 Tonnen ziehen dürfen.
Das ist individuell vom Fahrzeug abhängig. Größere Geländewagen kann man u.U. als Zugmaschine (und nicht als PKW) anmelden, dann geht's mit der Anhängelast bei manchen bis 4t. Hat aber andere Einschränkungen ...
Ja, stimme ich zu... Urlaub findet vor allem im Kopf statt. Und meiner verbindet mit Wasser und Boot, ruhig auf nem See liegend, sonnend und erholend eben qualitativ sehr entspannenden Urlaub - so mitten in der Natur...
ACK. Aber dieser Genusseffekt stellt sich bei mir nicht ein, wenn ich nur stundenweise auf einem kleinen offenen Sportboot unterwegs bin und spätestens abends wieder von Bord gehe. Das ist dann mehr Hektik als Ruhe. Das Zigeunerleben, mit dem Boot den ganzen Urlaub über unterwegs zu sein und dort anzulegen oder zu übernachten, wo es einem gefällt, macht die Sache erst richtig gemütlich.
Und ich hab meinen zwei "Stöpsels" versprochen, nächsten Sommer mit Ihnen eine kleine Runde auf dem Rhein zu drehen... bin gespann ob ich überhaupt Schwimmwesten in so kleinen Grössen bekomme...
Müsste eigentlich schon - die Bootsvermieter müssen auch Schwimmwesten sogar für die Kleinsten bereitstellen.
BTW: Es gab da letztens eine Streitfrage betreffen Alkohol. Einer meiner Kollegen sagt, dass der Kapitän nur dann Alkohol zu sich nehmen darf, wenn er an einem Anlegesteg festgemacht hat. Ich bin der Meinung, dass der Schiffsführer auch alkohol tringen darf, wenn er im Randbereich (ausserhalb der Fahrrinne) seinen Anker geworfen hat. Allerdings darf er nur weiterfahren, wenn er wieder nüchtern ist.
Wer hat recht?
Dein Kollege. Wenn das Boot vor Anker liegt -auch außerhalb der markierten Fahrrinne oder in Ufernähe- gilt das Wasserfahrzeug noch als "im Verkehr". Unter anderem musst du dann ja auch die korrekte Markierung (Ankerball im Topp) und/oder Beleuchtung (Ankerlicht) setzen.
Ergo muss der Verantwortliche Skipper an Bord auch in der Lage sein, das Boot im Notfall zu manövrieren - also nüchtern sein.
Erst wenn das Boot sicher am Ufer festgemacht ist, hat der Käpt'n wirklich Narrenfreiheit.
Schönen Tag noch,
Martin
Alleine sind wir stark ...
gemeinsam sind wir unausstehlich!