dedlfix: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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echo $begrüßung;

Ich hab mal ne Frage zum Thema Gewährleistung. Laut BGB (§ 475) lässt sich die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Gütern als gewerblicher Verkäufer nicht komplett auschließen, sondern lediglich auf ein Jahr verkürzen, richtig? Warum gibt es aber bei Ebay genug Angebote von gewerbl. Verkäufern, welche wie die Gewährleistung wiederum z.B. mit dem Satz "Unter Auschluß jeglicher Gewährleistung." etc. völlig ausschließen wollen.

Man findet in den Angeboten noch viel mehr rechtlichen Blödsinn. Einige berufen sich auf das Fernabsatzgesetz (gibt es schon seit Jahren nicht mehr), das "neue EU-Recht" und andere witzige Klauseln, mit denen manche sich ja selbst von der Richtigkeit ihres Angebots distanzieren.

Spaßbieter ausgeschlossen! ... Und nun viel Spaß beim Bieten!

echo "$verabschiedung $name";