Sven Rautenberg: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

Beitrag lesen

Moin!

Ich hab mal ne Frage zum Thema Gewährleistung. Laut BGB (§ 475) lässt sich die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Gütern als gewerblicher Verkäufer nicht komplett auschließen, sondern lediglich auf ein Jahr verkürzen, richtig? Warum gibt es aber bei Ebay genug Angebote von gewerbl. Verkäufern, welche wie die Gewährleistung wiederum z.B. mit dem Satz "Unter Auschluß jeglicher Gewährleistung." etc. völlig ausschließen wollen. Das geht doch laut BGB gar nicht. Somit wären diese Anmerkungen doch hinfälllig oder?

Richtig. Das würden diese Verkäufer wohl auch merken, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung käme.

- Sven Rautenberg

--
"Love your nation - respect the others."