Könnte man diese Klausel eigentlich schon als "ernsthaftes Verweigern der Nachbesserung/Rückabwicklung" verstehen?
Vielleicht hat dazu gerade mal jemand seriöse Quellen - würde mich interessieren.
Wenn man es so verstheen könnte, könnte man ja wenn man zB ein Auto gekauft hat und es kaputt geht zu jeder Werstatt gehen, es reparieren lassen und dann die Kosten per Schadenersatz einklagen...
Aber ich denke man sollte sich wohl doch besser vorher noch eine "Nein, das ist jetzt dein Bier" E-Mail reinflattern lassen...
mfg
Alex