JCB: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Ebenso Mahlzeit!

Wie sieht es denn aus, wenn der Artikel explizit als defekt bzw. nur noch als Ersatzteilträger angeboten/verkauft wird?

Wie soll es dann schon aussehen? Es geht bei Gewährleistung ja immer darum, ob die Ware eine zugesicherte Eigenschaft hat oder nicht. Und wenn im Angebot steht, dass die Ware diese oder jene Eigenschaft (z.B. "geht") eben gerade NICHT hat ("defekt"), dann ist der Fall relativ klar, oder nicht? :-)

Ja gewährleiste ich dann das der Artikel defekt ist oder wie? Es geht doch eigentlich dann darum, dass ich mich von jeglichen Mängeln freispreche und mir nachträglich nichts vorgeworfen werden kann oder ich dazu verpflichtet bin für etwas aufzukommen. Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?

Gruß
Jan