EKKi: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Mahlzeit,

Ja gewährleiste ich dann das der Artikel defekt ist oder wie?

In gewisser Hinsicht ja. :-)

Es geht doch eigentlich dann darum, dass ich mich von jeglichen Mängeln freispreche und mir nachträglich nichts vorgeworfen werden kann oder ich dazu verpflichtet bin für etwas aufzukommen. Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?

Im Prinzip nicht. Wenn Du im Angebot schon schreibst "defekt", dann sicherst Du eben genau die Funktionsfähigkeit der Ware NICHT zu. Also kann Dir hinterher keiner ans Bein pinkeln, indem er jammert "Das geht aber nicht!".

Andererseits ist so eine Aussage natürlich nicht besonders verkaufsfördernd ... ;-)

MfG,
EKKi

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