EKKi: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Mahlzeit,

lol, nach dem Motto: "Ey, was soll das. Ich habs repariert und das Dingen läuft!? Ich wollte aber was kaputtes!! Machen Sies bitte wieder kaputt!!" ;)

Na sicher. Schließlich hat die Ware dann die zugesicherte Eigenschaft "defekt" nicht mehr ... ;-)

MfG,
EKKi

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