Sven Rautenberg: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Moin!

lol, nach dem Motto: "Ey, was soll das. Ich habs repariert und das Dingen läuft!? Ich wollte aber was kaputtes!! Machen Sies bitte wieder kaputt!!" ;)

Na sicher. Schließlich hat die Ware dann die zugesicherte Eigenschaft "defekt" nicht mehr ... ;-)

Die Gewährleistung bezieht sich auf den Originalzustand der Ware. Wenn ein Produkt durch normale Nutzung seinen Zustand von "defekt" auf "funktioniert" wechselt, dann wäre das ein Fall für die Gewährleistung (genauso wie ein funktionierendes Produkt so ein Fall wäre, wenn es von "funktioniert" auf "defekt" wechselt), aber die "reparierende" Manipulation am Produkt führt zum Verfall der Gewährleistung, weil Veränderungen vorgenommen wurden.

- Sven Rautenberg

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