Tom: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Hello,

Die Gewährleistung bezieht sich auf den Originalzustand der Ware. Wenn ein Produkt durch normale Nutzung seinen Zustand von "defekt" auf "funktioniert" wechselt, dann wäre das ein Fall für die Gewährleistung (genauso wie ein funktionierendes Produkt so ein Fall wäre, wenn es von "funktioniert" auf "defekt" wechselt), aber die "reparierende" Manipulation am Produkt führt zum Verfall der Gewährleistung, weil Veränderungen vorgenommen wurden.

Nein, eben nicht.
Ein Reparaturversuch mit (ggf. nachzuweisenden) mäßigen Fachkenntnissen hat keinen Einfluss auf die Gewährleistung, jedoch meistens auf die "Garantie" die es darüber hinaus noch geben könnte.

Man hat auch das Recht zu einer Nachbesserung, nicht zu einer Nachverschlimmerung...

Das ist ungefähr so, wie im Patentrecht. Es ist schwieriger, ein Recht frei zu geben, als es einzuklagen.

Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)