Sven Rautenberg: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Moin!

Die Gewährleistung bezieht sich auf den Originalzustand der Ware. Wenn ein Produkt durch normale Nutzung seinen Zustand von "defekt" auf "funktioniert" wechselt, dann wäre das ein Fall für die Gewährleistung (genauso wie ein funktionierendes Produkt so ein Fall wäre, wenn es von "funktioniert" auf "defekt" wechselt), aber die "reparierende" Manipulation am Produkt führt zum Verfall der Gewährleistung, weil Veränderungen vorgenommen wurden.

Nein, eben nicht.
Ein Reparaturversuch mit (ggf. nachzuweisenden) mäßigen Fachkenntnissen hat keinen Einfluss auf die Gewährleistung, jedoch meistens auf die "Garantie" die es darüber hinaus noch geben könnte.

Der Wikipedia-Artikel informiert mich gerade darüber, dass man den Begriff "Gewährleistung" aufgeben und nur noch von "Mängelhaftung" sprechen soll.

Unter diesem Aspekt betrachtet:

Der Verkäufer haftet dem privaten Käufer für Mängel im Produkt. Als Mangel gilt aber nur, was zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand, und von dem der Käufer entgegen der Beschreibung des Produkts keine Kenntnis hatte.

Wird also ein Produkt nicht explizit als "defekt" verkauft, kann man von der Funktionsfähigkeit ausgehen. Ist die aber nicht gegeben, haftet der Verkäufer für diesen Mangel. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf haftet er auch, wenn sich dieser Mangel nicht sofort zeigt, weil davon ausgegangen wird, dass der Defekt schon bei Gefahrübergang angelegt war.

Wenn der Käufer aber das defekte Produkt zuerst irgendwo reparieren läßt, und die fehlgeschlagene Reparatur dann beim Verkäufer reklamiert, dürfte der sich ziemlich erfolgreich aus der Mängelhaftung rausreden können, weil das Produkt ja nicht mehr im Zustand des Gefahrübergangs ist.

Man hat auch das Recht zu einer Nachbesserung, nicht zu einer Nachverschlimmerung...

Ein Produkt, dass als "defekt" verkauft wurde, kann nicht im Rahmen der Mängelhaftung reklamiert und instandgesetzt werden, weil der Zustand "defekt" kein Mangel ist, da es dem Käufer bekannt war.

- Sven Rautenberg

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