Hello,
Ein Produkt, dass als "defekt" verkauft wurde, kann nicht im Rahmen der Mängelhaftung reklamiert und instandgesetzt werden, weil der Zustand "defekt" kein Mangel ist, da es dem Käufer bekannt war.
Hier ging es doch aber um den äußerst fiktiven fall des Gegenteils. Ich heb mit dem letzten Satz auch nur darauf angepielt.
Das Produkt wird als kaputt verkauft udn stellt sich nun nachher als funktionstüchtig heraus. Hat der Erwerber nun einen Anspruch auf Verschlechterung des Zustandes, um den angeblichen Defekt wiederherzustellen.
Könnte ja sein, dass er einen Motor mit ausdrücklich kaputter Lichtmaschine erworben hat. Er will nämlich eine Statistik darüber anfertigen, waran die Dinger kaputt gegangen sind...
Und nun funktioniert sie noch. Sie hat also nicht die zugesagte Eigenschaft im bestimmungsgemäßen Gebrauch gestorben zu sein.
Fiktiv, aber nicht unmöglich!
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)