Ich grüsse den Cosmos,
Nein, kann ich nicht bestätigen. Welchen Straftatbestand realisiert das Lesen einer Postkarte? Und wie will man das nachweisen?
Ist nicht vergleichbar. Technisch gesehen mag ein Vergleich möglich sein, rechtlich gesehen ist eine eMail wie ein Brief, also nicht einfach lesbar. Somit auch durch das Briefgeheimnis geschützt.
Möge das "Self" mit euch sein
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Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
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