Nein, die Beweislast ist hierbei wohl größtenteils umgekehrt: http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/vermutung.shtml.
"[der Musiker]...hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen"
naja, wenn das alles ist. Ich meinte natürlich, wenn auf dem Programm Stücke stehen von denen die GEMA behauptet, dafür sei was zu zahlen. Das muß sie dann schon beweisen. Außerdem ist obiges Zitat von der GEMA-Seite, also von Interessen geleitet. Das würde mir jetzt nicht direkt reichen, um mich rechtlich informiert zu fühlen ;-)
hab' mal drauflosgeguugelt:
http://www.musikveranstalter.de/rechtsprechung.htm#GEMAVermutung
finde ich ganz amüsant ,-) Die GEMA scheint doch ein etwas zwielichtiger Verein zu sein.
Aber noch ein Tip an den OP: die hiesige Musikschule z.B. zahlt an die GEMA eine Pauschale. Dafür kann innerhalb von Musikschulveranstaltungen ALLES gespielt werden. Keine Ahnung was das kostet, aber vielleicht ist sowas für ein großes Portal ja interessant.