hi,
Und nein, da hilft dann auch der Hinweis "ist natürlich keine
Rechtsberatung" nichts mehr.
Es ist keine Rechtsberatung - darf es auch gar nicht sein nach aktueller Gesetzeslage.
Es war als _Vorschlag_ gedacht, in welche Richtung man sich näher informieren könnte.
Dass es für die Rechtsberatung in so einem Falle eines Anwalts bedarf, sollte jedem klar sein.
- Der Link weist auf einen extrem umfangreichen Inhalt hin.
Ist ja auch kein triviales Thema.
- Dass du darüber hinaus in der Lage gewesen wärst, für einen Verweis
auf das Jugendschutzgesetz(!) einen geeigneteren Link zu finden als den
Wikipediartikel zur Prostitution unterstelle ich dir einfach ...
Dass Klaus einen solchen selber auch aufzufinden vermag, unterstelle ich ebenfalls.
gruß,
wahsaga
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