Hallo Christian
Ein Fernseher mit ausgebautem Tuner (d.h. an dem man nur DVD-Player o.ä.) anschließen kann gilt nicht als Rundfunkempfangsgerät, genausowenig wie ein nachweislich kaputter Fernseher, den man nur lagert. Ich sehe nicht, warum die Rechtsprechung bei PCs anders sein sollte.
Dein Wort in Gottes Gehörgang. ;-)
Wobei sich mir die Frage stellt, wie das denn überhaupt geprüft werden soll.
Wird etwa bei Providern eine Liste der Kunden verlangt?
Tschö, Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
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