Bilder von Personen im Internet
Thomas
- recht
0 Hans-PeterRieger0 Cybaer0 Thomas J.S.0 Cybaer0 Thomas0 Cybaer
0 Thomas J.S.0 Cybaer
0 JürgenB
Hallo zusammen,
Ich habe gerade im Forums-Archiv den folgenden Beitrag gefunden:
"Solange du kein Star oder sonst irgendeine 'Person von öffentlichem Interesse' bist, hast du die alleinigen Rechte an deinem Bild. Wenn du Bilder von anderen Leuten auf deine Seite setzen willst, brauchst du deren Einverständnis."
Ich stell mir das irgendwie kompliziert vor.
Wenn ich z.B. auf der Weihnachtsfeier eines Sportvereins oder auf einem Karnevalsumzug Fotos mache, und diese dann auf der Homepage des Vereins veröffentlichen möchte: muss ich dann alle 200 Anwesenden um Einverständnis bitten?
Schließlich könnte theoretisch jeder der Anwesenden auf einem Bild zu sehen sein...
Wie ist das denn genau rechtlich geregelt?
Wenn ich ein Bild ins Internet stelle, und eine Person auf dem Bild möchte das nicht:
Genügt es dann, dass ich die Bilder wieder aus dem WWW entferne, oder muss ich da mit rechtlichen Schritten rechnen?
Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten,
Thomas
Hallo Thomas,
es ist genau so geregelt, wie Du befürchtest. Es handelt sich wohl um eines der meist-missachteten Regeln überhaupt. Aber für die Veröffentlichung im Internet benötigst Du die Zustimmung aller auf dem Bild eindeutig identifizierbare Personen. Was das für Konsequenzen für Fotografen bedeutet, die sich auf Street-Fotografie spezielisiert haben, kannst Du Dir sicher vorstellen, das Gleiche gilt für Fotografien von Gegenständen, die nicht von öffentlichen Grund und Boden aus aufgenommen wurden (z. B. Bilder aus dem Zoo !)
Wie gesagt: Fast niemand schert sich darum (und "wo kein Kläger, da kein Richter") aber die rechtliche Lage ist da sehr klar. Besonders würde ich aufpassen, wenn Kinder auf dem Bild sind. Da hat man gerne mal die Eltern am Hals ... z. B. auch mich :-).
Viele Grüße
Hans-Peter
echo $begrüßung;
Aber für die Veröffentlichung im Internet benötigst Du die Zustimmung aller auf dem Bild eindeutig identifizierbare Personen.
Streiche "im Internet"! Das Recht am eigenen Bild gilt für alle Arten der Darstellung, nicht nur der elektronischen.
echo "$verabschiedung $name";
hi,
das Gleiche gilt für Fotografien von Gegenständen, die nicht von öffentlichen Grund und Boden aus aufgenommen wurden (z. B. Bilder aus dem Zoo !)
Nicht mal nur das - der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage.
gruß,
wahsaga
Hallo Hans-Peter,
Vielen dabk für die Antwort.
Es handelt sich wohl um eines der meist-missachteten Regeln überhaupt.
Das liegt aber wohl auch daran, dass diese Regelung alles andere als praktikabel ist.
Aber für die Veröffentlichung im Internet benötigst Du die Zustimmung aller auf dem Bild eindeutig identifizierbare Personen.
Und welche Konsequenzen hätte das dann?
Laut Wikipedia hat die Person erstmal die Möglichkeit einer Unterlassungsklage (wobei das nicht nötig ist, denn wenn jemand sagt, dass er nicht damit einverstanden ist, wird das Bild selbstversändlich entfernt).
Aber unter Wikipedia steht auch, dass es die Möglichkeit von Schadensersatzklagen usw. gibt.
Bedeutet das, dass irgend jemand, der ein Bild von sich im Internet findet, theoretisch gleich ohne den Webmaster zuerst mal um die Entfernung des Bildes zu bitten auf Schadensersatz klagen könnte?
Was kann man denn in der Praxis als Webmaster tun, um sich dagegen zu schützen?
Klar: keine Bilder ins Netz stellen...
Aber gibt es auch eine praktikable Lösung?
Auf einer Vereinshomepage gehören Bilder von der Weihnachtsfeier einfach dazu, ebenso wie z.B. Bilder von den Auftritten einer Live-Band auf deren Homepage gehören.
Aber jeden einzelnen Besucher ausdrücklich um sein Einverständnis zu bitten ist ja praktisch unmöglich...
Viele Grüße,
Thomas
habe d'ehre Thomas
Laut Wikipedia hat die Person erstmal die Möglichkeit einer Unterlassungsklage (wobei das nicht nötig ist, denn wenn jemand sagt, dass er nicht damit einverstanden ist, wird das Bild selbstversändlich entfernt).
Aber unter Wikipedia steht auch, dass es die Möglichkeit von Schadensersatzklagen usw. gibt.
Wikipedia als rechtsgültige Quelle zu zitieren halte ich für ein verwegens Unterfangen.
Was kann man denn in der Praxis als Webmaster tun, um sich dagegen zu schützen?
Sich von einem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen und auf keinen Fall nicht auhorisiertes Material publizieren?
man liest sich
Wilhelm
Hi,
"Solange du kein Star oder sonst irgendeine 'Person von öffentlichem Interesse' bist, hast du die alleinigen Rechte an deinem Bild.
Die Aussage ist falsch. Selbst ein Star/... hat die alleinigen Rechte an seinem Bild - es sei denn, er tritt öffentlich auf.
Ich stell mir das irgendwie kompliziert vor.
Und ich stelle mir kompliziert vor, wenn ein Weihnachtsfeier-Foto von mir im Internet stünde, auf dem für meine Frau zu sehen wäre, daß ich mich "ziemlich gut" mit einer hübschen Kollegin zu verstehen scheine um mal ein konstruiertes, aber nicht unwahrscheinliches Szenario zu nennen).
Wenn ich z.B. auf der Weihnachtsfeier eines Sportvereins oder auf einem Karnevalsumzug Fotos mache, und diese dann auf der Homepage des Vereins veröffentlichen möchte: muss ich dann alle 200 Anwesenden um Einverständnis bitten?
Nicht unbedingt. Wenn Du z.B. einen Umzugswagen fotografierst, und auf dem Bild sind auch noch irgendwelche "unbeteiligten" Zuschauer drauf, dann sind diese Personen nur Beiwerk - und müssen nicht gefragt werden.
Wenn die Personen aber das Hauptmotiv sind, dann schon.
Schließlich könnte theoretisch jeder der Anwesenden auf einem Bild zu sehen sein...
Wenn ich ein Bild ins Internet stelle, und eine Person auf dem Bild möchte das nicht:
Ja, das genau kann passieren. Und schon der gesunde Menschenverstand (oder auch einfach der Anstand) sollte einem sagen: Ich stelle solche Bilder nicht ungefragt ins Netz.
Genügt es dann, dass ich die Bilder wieder aus dem WWW entferne, oder muss ich da mit rechtlichen Schritten rechnen?
Auch letzteres.
Gruß, Cybaer
PS: Zu bedenken ist auch, daß Gerichte eine (den gleichen Problemen unterliegende) zeitlich begrenzte Veröffentlichung in der Lokalzeitung weniger strikt bewerten, als eine zeitlich unbefristete Veröffentlichung im weltweiten Web.
Hallo,
Und ich stelle mir kompliziert vor, wenn ein Weihnachtsfeier-Foto von mir im Internet stünde, auf dem für meine Frau zu sehen wäre, daß ich mich "ziemlich gut" mit einer hübschen Kollegin zu verstehen scheine um mal ein konstruiertes, aber nicht unwahrscheinliches Szenario zu nennen).
Das ist natürlich durchaus nachvollziehbar.
Wenn Du z.B. einen Umzugswagen fotografierst, und auf dem Bild sind auch noch irgendwelche "unbeteiligten" Zuschauer drauf, dann sind diese Personen nur Beiwerk - und müssen nicht gefragt werden.
Wenn die Personen aber das Hauptmotiv sind, dann schon.
OK. Und nun um bei deinem Beispiel zu bleiben:
Ich fotografiere auf einer Feier einen Kumpel. Das bedeutet, er ist klar erkennbar das Hauptmotiv und hat nichts dagegen, das ich das Bild ins Internet stelle.
Aber angenommen, im Hintergrund sieht man dich mit deiner Arbeitskollegin.
Das ist jetzt zwar auch ein konstruierter Fall, aber ebenfalls nicht unrealistisch ;-)
Und schon der gesunde Menschenverstand (oder auch einfach der Anstand) sollte einem sagen: Ich stelle solche Bilder nicht ungefragt ins Netz.
Ich rede ja hier nicht von Nacktfotos.
Beispiel Live-Band:
Eine Band möchte durch Bilder eben ein paar Eindrücke vermitteln, wie die Stimmung bei ihren Live-Konzerten ist und stellt daher Fotos vom Publikum ins Netz.
Jetzt kann da durchaus ein Schnappschuss von jemandem dabei sein, der gerade auf diese Musik abtanzt, aber nicht möchte, dass ein Bild von ihm im Internet kursiert, auf dem man ihn tanzend in einer Disco sieht.
Aber wie kann ich das mit gesundem Menschenverstand wissen?
Mich selbst und viele andere Leute die ich kenne würde ein solches Bild beispielsweise nicht stören. Deshalb denke ich nicht, dass das immer eine Frage des Anstandes, sondern eher eine Frage unterschiedlicher Ansichten ist.
Viele Grüße,
Thomas
hi,
Jetzt kann da durchaus ein Schnappschuss von jemandem dabei sein, der gerade auf diese Musik abtanzt, aber nicht möchte, dass ein Bild von ihm im Internet kursiert, auf dem man ihn tanzend in einer Disco sieht.
Aber wie kann ich das mit gesundem Menschenverstand wissen?
Mit gesundem Menschenverstand kannst du doch davon ausgehen, dass nicht jeder deine Einstellung dazu teilt.
Also kannst du auch davon ausgehen, dass du es ohne explizite Erlaubnis auf Nachfrage unterlassen solltest.
Mich selbst und viele andere Leute die ich kenne würde ein solches Bild beispielsweise nicht stören. Deshalb denke ich nicht, dass das immer eine Frage des Anstandes, sondern eher eine Frage unterschiedlicher Ansichten ist.
Eine von der eigenen möglicherweise abweichende Ansicht zu respektieren, ist doch wohl eine Frage des Anstandes.
gruß,
wahsaga
Hallo,
Mit gesundem Menschenverstand kannst du doch davon ausgehen, dass nicht jeder deine Einstellung dazu teilt.
Also kannst du auch davon ausgehen, dass du es ohne explizite Erlaubnis auf Nachfrage unterlassen solltest.
Ja, mit gesundem Menschenverstand sollte mir bewusst sein, dass ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob das jemanden stört oder nicht (zumindest nicht, solange ich ihn nicht gefragt habe.
Ich mache mir ja nur Gedanken wie man das Problem praktikabel lösen kann.
Um beim Beispiel Live-Band zu bleiben: fotografiere ich in die Menschenmenge um die Eindrücke einzufangen, und dabei entsteht ein solcher Schnappschuss, dann müsste ich ja alle Leute, die auf dem Foto abgebildet bzw. identifizierbar sind, nach ihrem Einverständnis fragen.
Das ist sicherlich korrekt, aber ist das praktisch umsetzbar?
Mich selbst und viele andere Leute die ich kenne würde ein solches Bild beispielsweise nicht stören. Deshalb denke ich nicht, dass das immer eine Frage des Anstandes, sondern eher eine Frage unterschiedlicher Ansichten ist.
Eine von der eigenen möglicherweise abweichende Ansicht zu respektieren, ist doch wohl eine Frage des Anstandes.
Wer sagt denn, dass ich andere Ansichten nicht respektiere?
Es war beispielsweise so gemeint:
Mal angenommen, ich habe Fotos von einer Menschenmenge auf einem WM-Fanfest gemacht und möchte diese in Gedenken an die tolle WM auf meine Homepage stellen.
Heißt das, ich besitze keinen Anstand, weil es evtl. sein könnte, dass einer der fünfzig auf dem Foto angebildeten Fans eindeutig identifizierbar ist und gerade diese eine Person nicht möchte, dass dieses Bild im Internet erscheint?
Wenn sich diese Person bei mir melden würde und möchte, dass das Bild entfernt wird, habe ich dafür vollstes Verständnis und würde das Foto sofort rausnehmen.
Aber sollte ich deiner Meinung nach wirklich auf das Hochladen des Bildes verzichten, nur weil theoretisch der meiner Meinung nach sehr unwahrscheinliche oben beschriebene Fall eintreten könnte?
Viele Grüße,
Thomas
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Ich mache mir ja nur Gedanken wie man das Problem praktikabel lösen kann.
Einfach nicht hochladen - die Menschheit hat es schon tausende Jahre ohne geschafft.
fotografiere ich in die Menschenmenge um die Eindrücke einzufangen, und dabei entsteht ein solcher Schnappschuss, dann müsste ich ja alle Leute, die auf dem Foto abgebildet bzw. identifizierbar sind, nach ihrem Einverständnis fragen.
Nein, Du darfst dich freuen: Eine Menschenmenge ist nicht geschützt.
Wenn sich diese Person bei mir melden würde und möchte, dass das Bild entfernt wird, habe ich dafür vollstes Verständnis und würde das Foto sofort rausnehmen.
Also wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann ist es ggf. schon zu spät, wenn man wasserscheu ist. ;->
Aber sollte ich deiner Meinung nach wirklich auf das Hochladen des Bildes verzichten, nur weil theoretisch der meiner Meinung nach sehr unwahrscheinliche oben beschriebene Fall eintreten könnte?
*Das* ist eben der Unterschied zw. "Anstand" und "Scheiß-drauf"! >:->
Gruß, Cybaer
Hi,
Nein, Du darfst dich freuen: Eine Menschenmenge ist nicht geschützt.
Das ist ja schon mal was ;-)
Auch nicht, wenn in der Menschenmenge einzelne Personen identifizierbar wären?
Ganz nebenbei gefragt:
Ist "Menschenmenge" juristisch definiert?
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Das ist ja schon mal was ;-)
Auch nicht, wenn in der Menschenmenge einzelne Personen identifizierbar wären?
AFAIK ist das durchaus möglich, wenn die Masse der Menschen das Bildmotiv ist.
Aber, wie immer: ohne Gewähr. ;-)
Ganz nebenbei gefragt:
Ist "Menschenmenge" juristisch definiert?
Spätestens ein Richter wird es für dich definieren! >;->
Gruß, Cybaer
Hi,
Ganz nebenbei gefragt:
Ist "Menschenmenge" juristisch definiert?Spätestens ein Richter wird es für dich definieren! >;->
Wie war das vorhin noch mit dem Kind um dem Brunnen? ;-)
Hätte ja sein können, dass irgendwie festgelegt ist, ab welcher Personenzahl man von einer Menschenmenge spricht...
Wäre zumindest sinnvoll wenn es schon so eine Regelung gibt, ansonsten hat man mal wieder eine wunderbare Grauzone...
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Hätte ja sein können, dass irgendwie festgelegt ist, ab welcher Personenzahl man von einer Menschenmenge spricht...
Selten, daß etwas so genau definiert ist. Man denkte dabei eher an größeren Menschenmengen wie z.B. in einem Stadion oder auf einer Demo.
Gruß, Cybaer
Hallo Thomas,
Beispiel Live-Band:
Eine Band möchte durch Bilder eben ein paar Eindrücke vermitteln, wie die Stimmung bei ihren Live-Konzerten ist und stellt daher Fotos vom Publikum ins Netz.
derartiges wird in aller Regel durch eine Klausel
Während der Veranstaltung werden von den Betreibern zu
Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem
Betreten erklären die Besucher ihr Einverständnis mit der
Speicherung und Veröffentlichung der Aufnahmen. usw ...
abgesichert. Oft auf die Rückseite der Eintrittskarte gedruckt. Hast du die noch nie angeguckt?
Grüße,
Jochen
Hallo Jochen,
derartiges wird in aller Regel durch eine Klausel
Während der Veranstaltung werden von den Betreibern zu
Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem
Betreten erklären die Besucher ihr Einverständnis mit der
Speicherung und Veröffentlichung der Aufnahmen. usw ...abgesichert. Oft auf die Rückseite der Eintrittskarte gedruckt. Hast du die noch nie angeguckt?
Ich meinte eher kleinere Bands die am Wochenende in Discos auftreten.
Da gibte sin der Regel keine Eintrittskarten, sondern Stempel ;-)
Grundsätzlich ist dein Hinweis natürlich gut und hilfreich, doch leider schwer auf andere Beispiele wie z.B. Feiern in Vereinen usw. anzuwenden.
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Ich meinte eher kleinere Bands die am Wochenende in Discos auftreten.
Da gibte sin der Regel keine Eintrittskarten, sondern Stempel ;-)
Dann müssen sie halt, wie jeder andere auch, halt vorher um Erlaubnis fragen.
Es gibt allerdigns auch die "konkludente" Erlaubnis. D.h., wenn offensichtlich ist, daß ich aufgenommen werde und die Aufnahmen veröffentlicht werden (Beispiel: Mann hälte dir ein Mikro wo "ZDF" draufsteht unter die Nase und daneben steht ein Kameramann), dann braucht man keine schriftliche Erlaubnis, wenn Du dich bereitwillig interviewen läßt (allerdings muß, nach neuester, nicht-höchstinstanzlicher Rechtsprechung, die Veröffentlichung im zu erwartenden Rahmen stattfinden).
Grundsätzlich ist dein Hinweis natürlich gut und hilfreich, doch leider schwer auf andere Beispiele wie z.B. Feiern in Vereinen usw. anzuwenden.
Oh, ganz einfach: *Niemand* *zwingt* dich zur Veröffentlichung! =:-o
Und niemand hindert dich, ggf. erkennbare Gesichter zu "verpixeln"! %-)
Gruß, Cybaer
Hallo Thomas,
Ich meinte eher kleinere Bands die am Wochenende in Discos auftreten.
Da gibte sin der Regel keine Eintrittskarten, sondern Stempel ;-)
Dann hängen die entsprechenden Bestimmungen als AGB halt neben der Eingangstür ;-)
Schöne Grüße,
Johannes
Hi,
Das ist natürlich durchaus nachvollziehbar.
Deswegen auch "Recht am eigenen Bild".
Ich fotografiere auf einer Feier einen Kumpel. Das bedeutet, er ist klar erkennbar das Hauptmotiv und hat nichts dagegen, das ich das Bild ins Internet stelle.
OK.
Aber angenommen, im Hintergrund sieht man dich mit deiner Arbeitskollegin.
Das ist jetzt zwar auch ein konstruierter Fall, aber ebenfalls nicht unrealistisch ;-)
:) Dann habe ich Pech gehabt! =;-)
Ich rede ja hier nicht von Nacktfotos.
ALs FKKler wäre *mir* das ziemlich egal. Es gibt aber auch Menschen, deren Überzeugung/Glauben bereits die Erzeugung von Bildern im bekleideten Zustand ein Greuel ist.
Mich selbst und viele andere Leute die ich kenne würde ein solches Bild beispielsweise nicht stören. Deshalb denke ich nicht, dass das immer eine Frage des Anstandes, sondern eher eine Frage unterschiedlicher Ansichten ist.
S. wahsaga.
Davon abgesehen ist der Anstand hier die "zivilisatorische" Komponente. Rechtlich ist das ja auch hierzulande geregelt (s. Maxx), da es ja immer mal Menschen gibt, die mit "Anstand" nichts anzufangen wissen! >;->
Gruß, Cybaer
Hallo,
Ich stell mir das irgendwie kompliziert vor.
Wenn ich z.B. auf der Weihnachtsfeier eines Sportvereins oder auf einem Karnevalsumzug Fotos mache, und diese dann auf der Homepage des Vereins veröffentlichen möchte: muss ich dann alle 200 Anwesenden um Einverständnis bitten?
Schließlich könnte theoretisch jeder der Anwesenden auf einem Bild zu sehen sein...
Entgegen der anderen Meinungen: es ist ganz normal, dass ein Verein bei dem Vereins-Weihnachtfeier Fotos macht und diese dann ins Internet stellt. Normalerweise macht _ein_ (ausgewählter) Fotograf diese Bilder und damit gibt es keine Probleme.
Anders ist es, wenn jeder willkürlich fotografiert und diese Bilder dann ins Internet gestellt werden. Wobei wenn es auf der Vereinsseite ist, sehe ich auch noch nicht so die Probleme als wenn die Bilder dann auf irgendwelchen anderen Seiten landen.
Grüße
Thomas
Hi,
Entgegen der anderen Meinungen: es ist ganz normal, dass ein Verein bei dem Vereins-Weihnachtfeier Fotos macht und diese dann ins Internet stellt.
Jo, so normal wie falsch parken vielleicht. ;-)
Normalerweise macht _ein_ (ausgewählter) Fotograf diese Bilder und damit gibt es keine Probleme.
Anders ist es, wenn jeder willkürlich fotografiert und diese Bilder dann ins Internet gestellt werden.
Wo siehst Du da den rechtlichen Unterschied, ob 1 Fotograf 1000 Bilder macht und sie ins Internet stellt, oder 1000 Mitglieder machen jeweils 1 Bild, die dann ebenfalls gesammelt und ins Internet gestellt werden?
Wobei wenn es auf der Vereinsseite ist, sehe ich auch noch nicht so die Probleme als wenn die Bilder dann auf irgendwelchen anderen Seiten landen.
Das ist, nach neuester Rechtsprechung (Urteil erging vor wenigen Tagen), keineswegs problemlos! Stell dir vor, auf der Vereinsfeier wird fotografiert. Alle Mitglieder wissen das, und sie wissen auch, daß die Bilder ins Internet sollen. Es herrscht kein Teilnahmezwang, es wurde kein Eintritt gezahlt. Man könnte von konkludenter Zustimmung ausgehen.
Jetzt kommt der Betreiber der Website: "Die feuchtesten Vereinsfeiern Deutschlands" und sucht sich die bereits veröffentlichten Bilder aus, auf denen die Mitglieder sich so richtig zuschütten. Also da kann der Webmaster schon gehörig Ärger bekommen.
Im jüngst beurteilten Fall (es ging um Fernsehinterviews mit einer Mutter eines vermißten Kindes vor bzw. nach dessen wohlbehaltenen Wiederauftauchen), führte die unerlaubte Ausstrahlung sogar zu Schadensersatz.
Die Mutter war zwar prinzipiell mit der Ausstrahlung einverstanden, hatte aber damit gerechnet, daß diese Ausstrahlung in einer üblichen, regionalen Nachrichtensendung passiert. Stattdessen wurde sie in einer zwielichtigen, pseudo-humoristischen Sendung als eine Art Panik-Mutter vorgeführt.
Gruß, Cybaer
Hallo,
Jetzt kommt der Betreiber der Website: "Die feuchtesten Vereinsfeiern Deutschlands" und sucht sich die bereits veröffentlichten Bilder aus, auf denen die Mitglieder sich so richtig zuschütten. Also da kann der Webmaster schon gehörig Ärger bekommen.
Aber welcher Webmaster bekommt dann die Probleme?
Der des Vereins, oder der von "Die feuchtesten Vereinsfeiern Deutschlands"?
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Aber welcher Webmaster bekommt dann die Probleme?
Der des Vereins, oder der von "Die feuchtesten Vereinsfeiern Deutschlands"?
Wenn ersterer darlegen kann, daß er die Erlaubnis (und sei sie konkludent erteilt) hat, dann nur letzterer.
Gruß, Cybaer
Hallo,
Normalerweise macht _ein_ (ausgewählter) Fotograf diese Bilder und damit gibt es keine Probleme.
Anders ist es, wenn jeder willkürlich fotografiert und diese Bilder dann ins Internet gestellt werden.Wo siehst Du da den rechtlichen Unterschied, ob 1 Fotograf 1000 Bilder macht und sie ins Internet stellt, oder 1000 Mitglieder machen jeweils 1 Bild, die dann ebenfalls gesammelt und ins Internet gestellt werden?
Da ist schon ein Unterschied. Wenn einer als Fotograf vom Verein für die Vereinsfeier beauftragt wurde, ist es noch immer etwas anderes als wenn ein x-beliebiger Gast dort "willkürlich" herumknipst.
Wobei wenn es auf der Vereinsseite ist, sehe ich auch noch nicht so die Probleme als wenn die Bilder dann auf irgendwelchen anderen Seiten landen.
[...] Man könnte von konkludenter Zustimmung ausgehen.
Jetzt kommt der Betreiber der Website: "Die feuchtesten Vereinsfeiern Deutschlands" und sucht sich die bereits veröffentlichten Bilder aus,
Das nennt man schlicht Inhaltsklau, wenn er nur so die Bilder von der Vereinsseite holt und ohne Erlaubnis (in diesem Fall ist das nötig) veröffentlicht. Ich denke über solche Fälle müssen wir nicht diskutieren.
Grüße
Thomas
PS: ich möchte nicht wissen auf wie viele Tausende Bilder ich - ohne mein Einverständis) darauf bin (ich wohnte viele Jahre direkt in der Innenstadt, wo es quasi ununterbrochen fotografiert bzw. gefilmt wird).
Hi,
Das nennt man schlicht Inhaltsklau,
Ja, sowieso. =:-)
PS: ich möchte nicht wissen auf wie viele Tausende Bilder ich - ohne mein Einverständis) darauf bin (ich wohnte viele Jahre direkt in der Innenstadt, wo es quasi ununterbrochen fotografiert bzw. gefilmt wird).
Ach was, auf in den Videochat! O;->
Gruß, Cybaer
Hallo Thomas,
Wenn ich z.B. auf der Weihnachtsfeier eines Sportvereins oder auf einem Karnevalsumzug Fotos mache, und diese dann auf der Homepage des Vereins veröffentlichen möchte: muss ich dann alle 200 Anwesenden um Einverständnis bitten?
Bilder von Betriebs-, Vereins- oder Familienfeiern, also von "geschlossenen" Veranstaltungen lege ich entweder ins Intranet oder in einen Passwortgeschützten Bereich. URL und Passwort verteile ich dann per e-Mail.
Gruß, Jürgen
Hallo Jürgen,
Bilder von Betriebs-, Vereins- oder Familienfeiern, also von "geschlossenen" Veranstaltungen lege ich entweder ins Intranet oder in einen Passwortgeschützten Bereich. URL und Passwort verteile ich dann per e-Mail.
Vielen Dank für die Antwort.
Die Idee mit dem internen Bereich ist sicherlich nicht schlecht.
Aber umgeht man damit das Problem, oder verringert man nicht nur das Risiko, dass eine Person ein Bild im Internet entdeckt, mit dem es nicht einverstanden ist?
Auch in einem internen Bereich ist das Bild schließlich einem gewissen Benutzerkreis zugänglich.
Oder gilt das Bild nicht als "veröffentlicht", wenn man es nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich macht?
Viele Grüße,
Thomas
Hallo Thomas,
Die Idee mit dem internen Bereich ist sicherlich nicht schlecht.
Aber umgeht man damit das Problem, oder verringert man nicht nur das Risiko, dass eine Person ein Bild im Internet entdeckt, mit dem es nicht einverstanden ist?
Auch in einem internen Bereich ist das Bild schließlich einem gewissen Benutzerkreis zugänglich.
das Problem hatte ich bis jetzt noch nicht, da der Personenkreis überschaubar war und ich darauf hingewiesen habe, dass und wie die Bilder "veröffentlicht" werden. Die Aufforderung, die Bilder zu zeigen, kam sogar von den Besuchern.
Oder gilt das Bild nicht als "veröffentlicht", wenn man es nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich macht?
Keine Ahnung. Darüber müssen sich die Juristen streiten.
Gruß, Jürgen
Hallo Jürgen,
das Problem hatte ich bis jetzt noch nicht, da der Personenkreis überschaubar war und ich darauf hingewiesen habe, dass und wie die Bilder "veröffentlicht" werden. Die Aufforderung, die Bilder zu zeigen, kam sogar von den Besuchern.
Das ist meistens so, heißt aber nicht, dass jedes Mitglied so denkt ;-)
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Auch in einem internen Bereich ist das Bild schließlich einem gewissen Benutzerkreis zugänglich.
Oder gilt das Bild nicht als "veröffentlicht", wenn man es nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich macht?
Wenn der Benutzerkreis genau definiert werden kann und beschränkt ist, ist es IIRC keine Veröffentlichung.
Wenn aber die Zugangsdaten öffentlich werden sollten, dann ...
Gruß, Cybaer
Hi,
Wenn der Benutzerkreis genau definiert werden kann und beschränkt ist, ist es IIRC keine Veröffentlichung.
Das ist mal ne gute Nachricht.
Denn eigentlich gehen viele Bilder ja i.d.R. auch nur einen geschlossenen Benutzerkreis etwas an.
Das bedeutet also:
Wenn ich einen Verein habe, und nur Mitglieder des Vereins können eine Kennung beantragen, dann habe ich ja eigentlich einen geschlossenen Benutzerkreis, oder?
Wenn aber die Zugangsdaten öffentlich werden sollten, dann ...
Wenn jedes Mitglied seine eigene Benutzerkennung bekommt, dann ist jede Person doch selbst für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich, oder?
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
Wenn ich einen Verein habe, und nur Mitglieder des Vereins können eine Kennung beantragen, dann habe ich ja eigentlich einen geschlossenen Benutzerkreis, oder?
Ja. Was allerdings *nichts* am "Recht am eigenen Bild" ändert! Es mindert nur die Folgen etwaiger Verstöße ...
Wenn ich "Opa Karl" fotografiere, wie er sich auf der Weihnachtsfeier zuhause in die Hosen pinkelt, könnte er mich trotzdem auf Herausgabe der Negative verklagen, auch wenn Du nur einen Abzug ins Fotoalbum klebst und jede Weihnacht nur im trauten Familienkreis darüber geschmunzelt wird ...
Wenn jedes Mitglied seine eigene Benutzerkennung bekommt, dann ist jede Person doch selbst für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich, oder?
Yep.
Abe wenn die Daten kompromittiert sind ud öffentlicher Zugang besteht, wird das ggf. auch dein Problem ... :)
Gruß, Cybaer