Thomas: Bilder von Personen im Internet

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Hallo Hans-Peter,

Vielen dabk für die Antwort.

Es handelt sich wohl um eines der meist-missachteten Regeln überhaupt.

Das liegt aber wohl auch daran, dass diese Regelung alles andere als praktikabel ist.

Aber für die Veröffentlichung im Internet benötigst Du die Zustimmung aller auf dem Bild eindeutig identifizierbare Personen.

Und welche Konsequenzen hätte das dann?
Laut Wikipedia hat die Person erstmal die Möglichkeit einer Unterlassungsklage (wobei das nicht nötig ist, denn wenn jemand sagt, dass er nicht damit einverstanden ist, wird das Bild selbstversändlich entfernt).

Aber unter Wikipedia steht auch, dass es die Möglichkeit von Schadensersatzklagen usw. gibt.

Bedeutet das, dass irgend jemand, der ein Bild von sich im Internet findet, theoretisch gleich ohne den Webmaster zuerst mal um die Entfernung des Bildes zu bitten auf Schadensersatz klagen könnte?

Was kann man denn in der Praxis als Webmaster tun, um sich dagegen zu schützen?
Klar: keine Bilder ins Netz stellen...
Aber gibt es auch eine praktikable Lösung?
Auf einer Vereinshomepage gehören Bilder von der Weihnachtsfeier einfach dazu, ebenso wie z.B. Bilder von den Auftritten einer Live-Band auf deren Homepage gehören.
Aber jeden einzelnen Besucher ausdrücklich um sein Einverständnis zu bitten ist ja praktisch unmöglich...

Viele Grüße,
Thomas