Ich hab leider wenig Ahnung von Netzwerktechnik und daher meine Frage:
Ich möchte den Mitarbeitern ein wenig auf die Finger schauen können in dem ich protokolliere
Überwachung ist erlaubt, sobald die Arbeitnehmervertretung zugestimmt hat und alle Betroffenen darüber informiert sind. Ein gänzliches Verbot der privaten Nutzung ist – wie beim Telefon – übrigens nicht durchsetzbar. Um gegen Missbrauch vorgehen zu können, muss der *Gebrauch* reglementiert werden.
Details zum Arbeitsrecht: Internet am Arbeitsplatz (DE/AT) samt Entscheidungen.
Anekdote:
Ich hatte vor kurzem eine interessante E-Mail mit dem Betreff „Cola-Automat“ im beruflichen Posteingang, deren beigefügtes Video ich aus Jugendschutzgründen mit „Geburt einer Getränkedose“ umschreiben würde. So weit, so erfrischend. Adressaten im CC: der gesamte Finanzbereich (zu 85 % weiblich), Personalwesen (wie passend) und der kaufmännische Geschäftsführer (p0wned!). Outlook-Verteiler können tückisch sein und die Lesebestätigungen müssen förmlich eingeschlagen sein. *gg*
Roland