Hallo Jonathan,
Ich bin kein Rechtsexperte. Aber wenn die Mitarbeiter über die "Abhörmaßnahmen" informiert werden sehe ich da keine Probleme.
Dann rate ich dir, die Augen möglichst schnell aufzumachen; selbstverständlich fällt das unter datenschutzrechtliche Bestimmungen, wir sind hier ja nicht bei Orwell! [...]
Nee, aber bei der Arbeit.
Wenn es verboten ist, private Dinge mit dem Rechner zu erledigen (der Rechner also wirklich ein reines Arbeitsgerät ist), der Mitarbeiter darüber informiert ist, wäre das Vorgehen in Ordnung.
Das hat nichts mit Orwell (unter den genannten Voraussetzungen) zu tun.
Gruß
Reiner