seth: Interpunktion

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gudn tach!

und genau deswegen heisst es im zusatz E2 (des besagten paragrafen 75):
"Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3)
die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen".

Was ist, wenn ich in der unterschiedlichen Interpunktion für mich gar keine Missverständlichkeit sehe(n will)?

wenn durch das weglassen der/des kommas missverstaendnisse entstehen, verstoesst du gegen diese vorschrift.

im zweifelsfall also einfach immer infinitivgruppen mit kommas einschliessen/abzutrennen. dann ist man auf der sicheren seite.

Gäbe es ohne solche Hintertürchen überhaupt je poltische bzw. diplomatische Übereinkünfte? Die Mehrdeutigkeit ist doch gerade das Praktische an der Sprache!

in der politik spielt es oft keine rolle, ob etwas mehr- oder eindeutig ist. es wird einfach allem mit polemik entgegnet und jener ist es egal, in welchem kontext etwas gesagt wurde; ...eigentlich auch _was_ gesagt wurde.

prost
seth