Hallo,
Eine "Gemeinschaft" ist übrigens im Sinne unserer Rechtsordung auch eine solche, die nur aus einer einzigen Person besteht
Eben - und umgekehrt macht man da ganz leicht das Pendant zur Vielehe draus, wenn du jede "selbstgewählte Lebensform/Lebensgemeinschaft" unter den besonderen Schutz des Staates stellen willst.
Angesichts der Tatsache, dass es gerade in dem Bereich der geschützen bürgerlichen Ehe vielfach 'dislozierte Poligamie'[1] praktiziert wird, stellt sich die Frage was da eigentlich geschützt werden sollte.
Grüße
Thomas
PS: 1) aus Das Fest des Huhnes