Eine Ausbildung zählt niemals als "Erststudium". Dass dein BaföG-Anspruch ausgeschlossen ist, stimmt auf keinen Fall. Ein Freund von mir hat eine Ausbildung zum Banker gemacht und studiert nun mit mir VWL, mit BaföG. Soviel kann ich dir sagen.
Eine Ausbildung zählt niemals als "Erststudium". Dass dein BaföG-Anspruch ausgeschlossen ist, stimmt auf keinen Fall. Ein Freund von mir hat eine Ausbildung zum Banker gemacht und studiert nun mit mir VWL, mit BaföG. Soviel kann ich dir sagen.