Peter: Raubkopiereranzeige nur bei Filesharing?

Hallo,

ich wollte mich mal hinsichtlich den neuesten Entwicklungen bei den Maßnahmen gegen Raubkopien informieren. Nach einiger Googelei und etwaigen Recherchen finde ich immer nur Seiten, die auf das Raubkopieren  mit Filesharingprogrammen eingehen... Gibt es ähnliche Inhalte nicht auch für Raubkopierer, die ihre Seiten mi Downloads online stellen? Oder hat sich bei sowas die Strafverfolgung als zu aufwändig herausgestellt, weil ein Downloader ja keine Dateien anbietet?

bis dann,

Peter

  1. Hi there,

    Oder hat sich bei sowas die Strafverfolgung als zu aufwändig herausgestellt, weil ein Downloader ja keine Dateien anbietet?

    Nein, die Strafverfolgung hat sich als unmöglich herausgestellt, weil der Download nicht strafbar ist...

    1. Hallo,

      dann sollte also der (Web-)Download einer Raubkopie nicht strafbar sein, auch wenn allgemein bekannt ist, dass es sich um eine Raubkopie handelt, sondern nur das Anbieten? Klingt für mich irgendwie schwer nachvollziehbar... hast du vielleicht einen Link auf ein Beispiel oder ein Urteil?

      MfG Peter

      1. Hi there,

        dann sollte also der (Web-)Download einer Raubkopie nicht strafbar sein, auch wenn allgemein bekannt ist, dass es sich um eine Raubkopie handelt, sondern nur das Anbieten? Klingt für mich irgendwie schwer nachvollziehbar...

        Tja, wenn allgemein bekannt ist, daß es sich um eine Raubkopie handelt, dann sieht die Sache etwas anders aus. Das hast Du ja nicht erwähnt. Das entscheidende Wort ist afaik "eine Kopie von _offensichtlich_  illegaler Quelle". Wenn das nicht der Fall ist, dann wird der Download in etwa so behandelt wie eine Privatkopie. Daran hat sich auch mit dem sogenannten neuen Korb2 des Urheberrechts nicht viel geändert.

        Wenn Dein Download aber von der Seite www.xxxmegageile-warez-und-sound.de.vu oder so kommt, dann würde selbst ein unbedarfter Einfacher einmal so vermuten oder zumindest ahnen, daß der Anbieter Deines Downloads möglicherweise doch nicht über alle Rechte an der Nummer verfügt.

        Es liegt also in gewissem Sinn in Deinem Ermessen, ob's legal ist oder nicht. Strafbar dürfte es, zumal bei privater, nicht gewerblicher Nutzung, hingegen so und so nicht sein, die Staatsanwaltschaft kann einfach nicht auf einmal hunderte Millionen Fälle ahnden und ein paar Millionen meist noch dazu minderjähriger User verknacken. Das heisst jetzt aber nicht, daß ich Dir dazu rate respektive ich Dich zu einer "Straftat" auffordere.

        hast du vielleicht einen Link auf ein Beispiel oder ein Urteil?

        Also da dürftest Du ganz schön schnell fündig werden, Stichworte hast Du jetzt ja genug...

        1. Hi,

          Tja, wenn allgemein bekannt ist, daß es sich um eine Raubkopie handelt, dann sieht die Sache etwas anders aus. Das hast Du ja nicht erwähnt. Das entscheidende Wort ist afaik "eine Kopie von _offensichtlich_  illegaler Quelle". Wenn das nicht der Fall ist, dann wird der Download in etwa so behandelt wie eine Privatkopie. Daran hat sich auch mit dem sogenannten neuen Korb2 des Urheberrechts nicht viel geändert.

          Man hoert immer wieder den Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht".
          Ist das hier nicht so?

          mfG,
          steckl

          1. Hi there,

            Man hoert immer wieder den Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht".
            Ist das hier nicht so?

            Unwissenheit in dem Fall bedeutet ja "das Gesetzt nicht zu kennen". Im konkreten Fall wird von Dir aber eine Fallbeurteilung erwartet, weil Du nicht immer wissen _kannst_, ob das Anbieten des bewußten Materials rechtens ist. Ich schätze, es triffte somit eher das "im guten Glauben Handeln". Das Ganze ist natürlich maximal schwammig und "funktioniert" nur deshalb, weil es sich in 99.9999999999% aller Fälle nicht nachweisen lässt, in welchem Wissensstand jemand etwas downgeloadet hat oder ob das Angebot "offensichtlich" urheberrechtlich bedenklich war.

            Irgendwann (so in ein, zwei Jahren, wenn es der Musikindustrie wieder etwas schlechter gehen wird) wird einfach jeder Download und auch die Privatkopie verboten werden und es wird wieder genau nichts ändern, weil man mit der Durchsetzung solcher Verbote unmittelbar nach Inkrafttreten derselben sofort die gesamte Exekutive und Justiz lahmlegte...