Klawischnigg: Raubkopiereranzeige nur bei Filesharing?

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Hi there,

dann sollte also der (Web-)Download einer Raubkopie nicht strafbar sein, auch wenn allgemein bekannt ist, dass es sich um eine Raubkopie handelt, sondern nur das Anbieten? Klingt für mich irgendwie schwer nachvollziehbar...

Tja, wenn allgemein bekannt ist, daß es sich um eine Raubkopie handelt, dann sieht die Sache etwas anders aus. Das hast Du ja nicht erwähnt. Das entscheidende Wort ist afaik "eine Kopie von _offensichtlich_  illegaler Quelle". Wenn das nicht der Fall ist, dann wird der Download in etwa so behandelt wie eine Privatkopie. Daran hat sich auch mit dem sogenannten neuen Korb2 des Urheberrechts nicht viel geändert.

Wenn Dein Download aber von der Seite www.xxxmegageile-warez-und-sound.de.vu oder so kommt, dann würde selbst ein unbedarfter Einfacher einmal so vermuten oder zumindest ahnen, daß der Anbieter Deines Downloads möglicherweise doch nicht über alle Rechte an der Nummer verfügt.

Es liegt also in gewissem Sinn in Deinem Ermessen, ob's legal ist oder nicht. Strafbar dürfte es, zumal bei privater, nicht gewerblicher Nutzung, hingegen so und so nicht sein, die Staatsanwaltschaft kann einfach nicht auf einmal hunderte Millionen Fälle ahnden und ein paar Millionen meist noch dazu minderjähriger User verknacken. Das heisst jetzt aber nicht, daß ich Dir dazu rate respektive ich Dich zu einer "Straftat" auffordere.

hast du vielleicht einen Link auf ein Beispiel oder ein Urteil?

Also da dürftest Du ganz schön schnell fündig werden, Stichworte hast Du jetzt ja genug...