steckl: Raubkopiereranzeige nur bei Filesharing?

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Hi,

Tja, wenn allgemein bekannt ist, daß es sich um eine Raubkopie handelt, dann sieht die Sache etwas anders aus. Das hast Du ja nicht erwähnt. Das entscheidende Wort ist afaik "eine Kopie von _offensichtlich_  illegaler Quelle". Wenn das nicht der Fall ist, dann wird der Download in etwa so behandelt wie eine Privatkopie. Daran hat sich auch mit dem sogenannten neuen Korb2 des Urheberrechts nicht viel geändert.

Man hoert immer wieder den Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht".
Ist das hier nicht so?

mfG,
steckl