Hi there,
Man hoert immer wieder den Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht".
Ist das hier nicht so?
Unwissenheit in dem Fall bedeutet ja "das Gesetzt nicht zu kennen". Im konkreten Fall wird von Dir aber eine Fallbeurteilung erwartet, weil Du nicht immer wissen _kannst_, ob das Anbieten des bewußten Materials rechtens ist. Ich schätze, es triffte somit eher das "im guten Glauben Handeln". Das Ganze ist natürlich maximal schwammig und "funktioniert" nur deshalb, weil es sich in 99.9999999999% aller Fälle nicht nachweisen lässt, in welchem Wissensstand jemand etwas downgeloadet hat oder ob das Angebot "offensichtlich" urheberrechtlich bedenklich war.
Irgendwann (so in ein, zwei Jahren, wenn es der Musikindustrie wieder etwas schlechter gehen wird) wird einfach jeder Download und auch die Privatkopie verboten werden und es wird wieder genau nichts ändern, weil man mit der Durchsetzung solcher Verbote unmittelbar nach Inkrafttreten derselben sofort die gesamte Exekutive und Justiz lahmlegte...