Moooment,
Bei der BAA ist man auch "Arbeitsuchende(r)" - nicht arbeitslos oder erwerbslos. Aber immer noch heißt es ALG "Arbeitslosengeld" und nicht ASG ;)
Es gibt sowohl arbeitslose als auch arbeitssuchende Menschen; die erste Gruppe hat Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung, die zweite nicht. Wenn du also derzeit noch Arbeit hast, aber wechseln möchtest, diverse Jahre als Hausfrau/mann dein Dasein gefristet und keine Beiträge gezahlt hast, acht Jahre überhaupt nicht in Deutschland gelebt hast oder etwas ähnlich dummes getan, dann bist du arbeitssuchend. Wenn du aber nach der Lehre nicht übernommen werden konntest, von deinem Arbeitgeber entlassen wurdest, oder aus einem wirklich guten Grund (im Sinne des Sozialgesetzbuches) gekündigt hast und suchst jetzt nach einem neuen Job - dann bist du arbeitslos und beziehst selbstverständlich "Leistungen".
Es sei denn, du wärest dämlich genug, deinen Arbeitsplatz ohne wirklich guten Grund aufzugeben. Dann bist du zwar arbeitslos, bekommst aber keine Leistungen.
File Griese,
Stonie
It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.