Hellihello Cybaer,
dank für die Antwort. Ist ja nicht so, dass ich nicht zumindest mit Interesse immer wieder solche Fälle beobachte.
Letztlich war ein Bericht über die Person, die das berühmte Che-Bild gemacht hat. Es schien mir kein Zweifel, dass er immer das Recht am Bild hat und mir will jetzt rein intellektuell nicht einleuchten, wie ich denn hier zitieren können soll, ohne sein Schutzrecht zu verletzen. Ein Zitat muss auch immer in einem größeren Zusammenhang stehen. Ich, so las ich jetzt just, darf sogar Filmzitate bringen, nicht aber in einem Kurzfilm von 5 Minuten ein Filmzitat von 2 Minuten unterbringen.
Du scheinst Dir ja recht sicher zu sein, dass hier keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden _könnten_. Gilt gleiches auch für die "Titanic", wenn sie mit solch einem Ausschnitt Günter Jauch veräppeln wollte? Hier fallen doch "Zitat" und "Gesamtveröffentlichung" zu überwiegendem Teil zusammen, oder nicht?
Die Lektüre von Originalgesetzestext ist sicherlich immer wieder sinnbringend. Habe mich die letzten Wochen und Monate mit dem Berliner Schulgesetz "herumgeschlagen". Aber ohne "Kommentare" bzw. konkrete Auslegungen (Urteile) kommt man dann als Laie (und vermutlich auch als Profi) u.U. im Detail nicht wirklich weiter bzw. an die Grenzen (und das hier vermutlich ein Grenzfall, aber das macht ja das Wissen aus, dass bewusst ist, wo die Grenzen liegen).
Das mit den konkurrierenden Rechten ist mit wohl bewusst. Aber einfach schreiben, um mal ein konkretes bewusst blödes Beispiel zu nehmen, "dieser Fotograf hat schlecht fotografiert - ist meine Meinung" und dazu das Che-Bild auf mein T-Shirt zu pappen, entbindet mich doch wohl kaum der Pflicht gegenüber dem Fotografen (der in dem Fall das Foto allerdings freigegeben hat - nicht aber für Vodka-Werbung).
Anderes Beispiel, ich nehme ein bekanntes Foto, male einen Bart dran, und schwupp, kann ichs veröffentlichen? Nein, würd ich sagen. Und Dein Argument, dass es sich hierbei ja um einen minimalen Ausschnitt handeln würde, überzeugt mich angesichts dessen ("Das bedeutet, dass jedes Film-Einzelbild und jeder noch so simple Schnappschuss geschützt ist und damit grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Fotografen, Kameramanns oder Filmstudios verwendet werden darf.") nicht wirklich. Nun ja, ein Beispielfall mit Urteil wäre sicher aufklärend, denn die persönliche Überzeugung (selbst wenn sie gut begründbar ist) muss sich nicht unbedingt mit den rechtlichen Gepflogenheiten decken.
Letztes Beispiel vieleicht: würdes Du aus dem neuen JamesBond (ich guck mir sowas nicht an) ein Frame/Bildausschnitt auf Deine Webseite stellen, ihm einen Bart anmalen, "Jeyms Plond ist kuhl" (oder besser "... macht tumm") drunterschreiben und sicher sein, dass das keine Rechtsverletzung wäre? Und wenn nicht, was wäre daran anders als bei diesem Fallbeispiel?
Das kannst Du glauben oder nicht -
Glauben gerne, aber bei Rechtsfragen ist im Zweifel mit "glauben" halt schlecht. Je mehr wissen, desto besser, find ich jetzt mal. Und sowas wie bei OP würd ich mich nach wie vor nicht trauen auf meine Webseite zu stellen. Ich würds mich aber gerne trauen, wenn ich da mehr Rechtssicherheit hätte (nicht das konkrete Ding jetzt, da haben ja nun mehrer Leute Recht dran, u.U. auch der Poster)
Genug juristelt am vormittag,
Dank und Gruß,
frankx