Hi zwerg!
Glück auf Hopsel!
Kommst du aus Sachsen?
Ich komme aus NRW.
Ich hab als Student nachdem ich meine Miete, die GEZ [...]
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:
5 a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern lebenIch bekomme Bafoeg, habe eine eigene Wohnung in Dresden und konnte mich mühelos von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
Danke für den Tipp, aber ich beziehe kein Bafoeg. Ich bekomme Anwärterbezüge und habe keinen Anspruch auf GEZ-Befreiung. Leider. Jetzt hab ich mir schon extra DVB-T angeschafft um die Kabelgebühren zu sparen und die GEZ kassiert weiter ab :-/
Beste Grüße
zwerg Alex