Hallo allerseits,
ich bin Webmaster einer Band. Diese Band hat gerade ihre erste CD veröffentlicht und möchte nun Audio-Auszüge auf ihrer Website präsentieren. Die GEMA schreibt vor, dass die Hörproben gestreamt werden müssen.
Jetzt meine Frage:
Wie interpretiert die GEMA den Begriff Streaming? Muss es ein Streaming im Sinne von RealMedia sein? Oder reicht es aus, die MP3s mittels Flashplayer als Stream abzuspielen, diese jedoch nicht sichtbar zu verlinken? In letzterem Fall werden die MP3s jedoch trotzdem im temporären Verzeichnis des Browsers gespeichert. Also eigentlich kein richtiges Streaming, oder? Außerdem können Roboter die MP3s aufspüren, oder?
Ich bin etwas irritiert, da Bands, wie z.B. Snowpatrol oder Reamonn ebenfalls dieses Streaming über Flash anbieten (die MP3s werden also auch hier auf der Festplatte des Besuchers gespeichert).
Ich habe leider keine klare Antwort im Netz gefunden. Deshalb dieser Post. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank!
Gruß
Ralf