frankx: automatisiertes Datenauslesen und wiederveröffentlichen

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Hellihello Sven ,

Datenbanken unterliegen in ihrer Gesamtheit auch dem Urheberrecht. Und das ist unabhängig davon, ob man den Datenbestand öffentlich durchsuchen kann.

Aha, und wie definiert sich dann "Gesamtheit" und wann verletze ich das Urheberrecht. Es kann ja schlecht einer Person verboten werden, die Kombination ISBN/Autor/Titel zu veröffentlichen, nur weil das schon im VLB veröffentlicht ist. Gibt es da eine Faustformel, wann die Grenze verletzt ist? Insbesondere wenn ich Datenbestände zusammenführe oder Auszüge erstelle, wird das doch bestimmt knifflig.

Dank und Gruß,

frankx