Hellihello,
Hi,
Aha, und wie definiert sich dann "Gesamtheit" und wann verletze ich das Urheberrecht.
Das sagt dir dann der Richter. >;->
Wohl kaum. Es geht ja darum, einen Sachverhalt im Vorfeld zu klären.
Es kann ja schlecht einer Person verboten werden, die Kombination ISBN/Autor/Titel zu veröffentlichen, nur weil das schon im VLB veröffentlicht ist.
Sicher nicht. Du kannst natürlich in eine Buchhandlung gehen, die gewünschten Bücher suchen, und die Daten selbst erfassen.
Genauso wie Du auch eine eigene Link-Liste mit deinen Web-Favoriten machen kannst, aber nicht einfach fremde Link-Listen kopieren darfst.
Genau da würde ich ja gerne wissen, wo den die Trennlinie zu ziehen ist. Will ich für ein gewissen Bereich zum Beispiel eine Liste von Namen und dazugehörigen Webseiten zusammenstellen, land ich bei Google. Das ist schonmal die erste Datenbank. Natürlich schreibe ich die Links nicht mit der Hand ab (ist auch kopieren), sondern per Copy-Paste, alles andere wäre Schwachsinn. Jetzt habe ich einen Datenstamm und finde eine Übersicht, die sich zu Teilen mit meiner deckt, zu Teilen nicht. Jetzt darf ich nicht die Namen kopieren, die ich dort ergänzend finde? Und auch die Links nicht? Muss ich sie mir merken, bei Google eintippen und dann die gefundene Webseite per copy/paste in meine eigene Tabelle eintragen? Da hörts für mich mit der Plausibilität auf - deshalb die Frage.
Fremde Werke einfach nicht kopieren (sofern das nicht explizit erlaubt ist), ist wohl eine verdammt gute Faustformel! :)
Es geht nicht um Werke, es geht um das Zusammentrage bzw Kategorisieren von öffentlichen Informationen.
Dank und Gruß,
frankx