Hi,
Das sagt dir dann der Richter. >;->
Wohl kaum. Es geht ja darum, einen Sachverhalt im Vorfeld zu klären.
BTW: Wenn Du Sicherheit haben möchtest, solltest Du nichts im Web veröffentlichen.
Genau da würde ich ja gerne wissen, wo den die Trennlinie zu ziehen ist. Will ich für ein gewissen Bereich zum Beispiel eine Liste von Namen und dazugehörigen Webseiten zusammenstellen, land ich bei Google. Das ist schonmal die erste Datenbank. Natürlich schreibe ich die Links nicht mit der Hand ab (ist auch kopieren),
Richtig. Ob Du gegen das UrhG verstößt durch manuelle oder durch automatische Kopie, ist absolut egal.
Jetzt habe ich einen Datenstamm
... den Du nicht nutzen darfst, weil Du sonst einen Rechtsverstoß begehst. Und damit ist die Geschichte rechtlich gesehen bereits zu Ende ... =:-)
und finde eine Übersicht, die sich zu Teilen mit meiner deckt, zu Teilen nicht. Jetzt darf ich nicht die Namen kopieren, die ich dort ergänzend finde?
Plagiate sind nicht Gesamt-Kopien. Bereits Auszüge begründen den Plagiatsvorwurf.
Und auch die Links nicht? Muss ich sie mir merken, bei Google eintippen und dann die gefundene Webseite per copy/paste in meine eigene Tabelle eintragen? Da hörts für mich mit der Plausibilität auf - deshalb die Frage.
Was man dir nachweisen kann, was Du wirklich tust, ist eine Sache. Ob man dich deswegen vor den Kadi zerrt ebenfalls.
Aber jedem steht es frei, mithilfe eines eigenen Spiders eine eigene Datenbank der Webseiten zu erzeugen. Jedem steht es auch frei, die URLs über die er so stolpert, in einer eigenen Liste zu veröffentlichen.
Du hingegen möchtest dir einfach 'ne Menge Arbeit ersparen, und ohne zu fragen die Arbeit ausbeuten, die sich andere gemacht haben. Was erwartest Du also hier an Antworten?
BTW: Das Datenbankwerke durchaus so gestaltet werden können, daß man Kopien ggf. erkennt, wurde ja bereits erwähnt ...
Es geht nicht um Werke, es geht um das Zusammentrage bzw Kategorisieren von öffentlichen Informationen.
Niemand will dir ausreden, öffentliche Informationen zusammenzutragen. Es scheint nur so zu sein, daß Du die dafür notwendige Mühe ungefragt zum guten Teil auf andere Schultern verteilen möchtest (also weniger ein zusammentragen, als eher ein zusammenkopieren). Und damit jedem klar ist, daß das nicht so einfach geht, sind eben Datenbankwerke urheberrechtlich geschützt ...
Gruß, Cybaer
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