Hi,
Ich bin wirklich verblüfft ob Deiner Unterstellung.
Oh, sorry. Da habe ich deinen Betreff "automatisiertes Datenauslesen und wiederveröffentlichen" wohl wörtlich genommen. >;-)
Glaubst Du im ernst, ich würde hier als regelmäßiger Forumsteilnehmer - der bereits mit zwei weiteren Regulars geschäftlichen und einem weiteren ehrenamtlichen Kontakt hatte - nicht legale Vorhaben verfolgen?
Nein, das glaube ich in keinster Weise. Jedenfalls nicht, daß Du das bewußt vorhättest.
Abgesehen davon, dass Du mich dann wohl auch noch zusätzlich für so blöd halten würdest, das hier auszuposaunen.
:)
Du hast nach der rechtlichen Beurteilung gefragt, und warst irgendwie mit den Antworten unzufrieden. ;-)
Mal abgesehen vom ja hinlänglich bekannten Umstand, daß das hier a) keine Sozietät für Urheberrechtsfragen und b) die genaueren Umstände ohnehin nicht bekannt sind:
Mir ging es darum zu klären, was ist denn korrekt und kollegial und dennoch effizient und was nicht, und _nicht_: wie kann ichs machen, ohne das mich einer erwischt. Aber auch: wie kann ich u.U. verhindern, dass nicht "jemand" so hoppliflopp meine zig-Stunden-Arbeit schlicht illegal verwertet bzw. eben, was ist dann _auch_ von Rechts wegen geschützt und was nicht.
Ich vermute mal, daß das letztlich auch keine Sozietät für Urheberrechtsfragen wirklich zufriedenstellend beantworten kann (jedenfalls nicht so pauschal, wie Du bislang gefragt hast).
Fakt ist: Es gibt keine festgelegte Grenze a la "1000 Datensätze darf man abgreifen, ab 1001 ist es illegal". Rein theoretisch kann es dich möglicherweise auch mit nur einem "geklauten" Datensatz erwischen.
Die zitierten Urteile befassen sich alle mit großen Datenmengen (3.000 - 35.0000 - und erheblich mehr Informationsverknüpfungen/Parametern pro Eintrag).
Gilt das auch für besagte Linkliste?
Und ich fragte mich eben genau, wo ist denn der Unterschied zwischen zusammentragen und zusammenkopieren.
Zusammentragen: Erstellen einer Datenbank aus nicht-geschützen Quellen (z.B., ich konstruiere, weil bestimmte Ämter per Gesetz dazu verpflichtet sind, bestimmte Daten jedem Bürger zur Verfügung zu stellen, oder weil man die Daten selbst erhebt, oder ...)
Zusammenkopieren: Erstellen einer Datenbank aus geschützen Quellen (also aus existierenden, urheberrechtlich bereits geschützten Datenbankwerken).
Dies ist natürlich keine korrekte Definition eines Juristen, sondern gerade so spontan aus meinem vollen Bauch heraus ... ;->
Gruß, Cybaer
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