frankx: bitte keine Unterstellungen!

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Hellihello Cybaer,

Du hast nach der rechtlichen Beurteilung gefragt, und warst irgendwie mit den Antworten unzufrieden. ;-)

Unzufrieden? Hab ich das gesagt. Ich mag da vielleicht manchmal etwas pingelig sein, ich würde es "differenziert" nennen. Mir ging es darum, mal die Grenze auszuloten, des vertretbaren - sowohl rechtlich wie auch moralisch.

Mal abgesehen vom ja hinlänglich bekannten Umstand, daß das hier a) keine Sozietät für Urheberrechtsfragen und b) die genaueren Umstände ohnehin nicht bekannt sind:

Was soll mir a) jetzt sagen? Dass mir obwohl dies hier nicht dieses und nicht jenes ist ich trotzdem sogar Antworten zu kaputten Klospülungen bekommen kann? Unterstellung sind das eine, sachliche  Antworten das andere, meine ich.

Fakt ist: Es gibt keine festgelegte Grenze a la "1000 Datensätze darf man abgreifen, ab 1001 ist es illegal". Rein theoretisch kann es dich möglicherweise auch mit nur einem "geklauten" Datensatz erwischen.

Naja, eben nicht, wenn die Sachen offen zugänglich sind.

Die zitierten Urteile befassen sich alle mit großen Datenmengen (3.000 - 35.0000 - und erheblich mehr Informationsverknüpfungen/Parametern pro Eintrag).

Gilt das auch für besagte Linkliste?

Schrub ich doch. In der Summe roundabout 1.000 erstmal. Davon kennst allein Du vermutlich schon mindestens 250 Namen. Die Arbeit kommt ja erst noch, nämlich Detailinfos und Fotos bzw. die Erlaubnis zur Veröffentlichung einzuholen.  Linklisten gibt es schon, aber kein vollständiges oder annährend vollständiges Datenbankwerk. Stell Dir mal vor du willst von sagen wir Liedermachern im deutschprachigen Raum einen relativ umfassenden Überblick erstellen. Da findste vielleicht eine Liste aus dem südeutschen Raum, eine von einem Veranstalter mit all denen, die schon mal bei ihm waren und einen Veranstalter, der sich besonders Mühe gibt und schon ne ganze Menge, aber beileibe nicht alle zusammengetragen hat. So, und darf ich mir die Listen erst dann anschauen, wenn ich 10 Stunden selbst gegoogelt hab ode wann? Das fragte ich mich halt und finds auch nach wie vor nicht so einfach zu beantworten. Die rechtliche Lage erfordert da scheinbar schon eine eher erhebliche Hürde, scheint mir mittlerweile.  Selbst wenn mir dann irgendwann einer meine Schöne Liedermacher-Linkliste komplett wegkopieren würde und auch seine Webseite stellte, könnte ich wohl kaum was machen. Anders siehts natürlich mit Pressetexten und Fotos aus, wo ich mir dann von den Agenturen die Genehmigung geholt habe.

Zusammentragen: Erstellen einer Datenbank aus nicht-geschützen Quellen (z.B., ich konstruiere, weil bestimmte Ämter per Gesetz dazu verpflichtet sind, bestimmte Daten jedem Bürger zur Verfügung zu stellen, oder weil man die Daten selbst erhebt, oder ...)

Zusammenkopieren: Erstellen einer Datenbank aus geschützen Quellen (also aus existierenden, urheberrechtlich bereits geschützten Datenbankwerken).

Dies ist natürlich keine korrekte Definition eines Juristen, sondern gerade so spontan aus meinem vollen Bauch heraus ... ;->

Gruß, Cybaer

Dank und Gruß,

frankx