Hellihello,
http://www.aufrecht.de/1883.html sagt zB.
"Chart-Listen sind wie Adressdaten nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie zu einer Datenbank mit einer besonderen Struktur und einem besonderen Ordnungskriterium zusammengestellt sind. Wer die in einer solchen datenbank enthaltenen Daten neu sortiert, aufbereitet und auch in ihren äußeren Gestaltungsmerkmalen nicht übernimmt, verstößt nicht gegen Urheberrechte. Achtung: ist der einzelne Datensatz bereits geschützt, dürfte eine solche Entscheidung anders ausfallen."
Hat da jemand noch spezifische Erfahrung oder Ansichten dazu? Heißt das, dass das automatisierte Auslesen von Adressdaten korrekt wäre, egal, ob ich das per OCR aus dem Telefonbuch tue oder per PHP aus das-örtliche?
Dank und Gruß,
frankx