Hellihello Cybaer,
dank für die Antwort.
Nein, das heißt es *ausdrücklich nicht*. In dem Urteil ist von einer "Chart-Liste" die Rede.
"wie Adressdaten" las ich da auch.
Das Urteil gilt also für den behandelten Umstand. Für Telefonbuchdaten gibt es entsprechende Urteile, wo der Rechtsverletzer ziemlich, ähm, "Pech" hatte. >8->
Hast Du da einen Link?
Dank und Gruß,
frankx