Siechfred: Werbungskosten Erststudium ab 2004 - Revisionsverfahren anhängig

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Ich habe von 10/2000 - 02/2007 studiert.
Eine Steuererklärung habe ich bisher keine gemacht. Meine einzigen Einkünfte auf Lohnsteuerkarte waren von 31.12.2005 - 31.3.2006 jeweils ca. 280 EUR / Monat.

Stelle deine Kosten formlos zusammen und arbeite diese in eine Steuererklärung *für das jeweilige Jahr* ein (also 2000 bis aktuell). Reiche diese beim Finanzamt mit dem Hinweis ein, dass du aufgrund dieser Steuererklärungen mindestens eine Verlustfeststellung für die betroffenen Jahre wünschst. Das sollte unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Jahre 2000 bis 2003 kein Problem sein, ab 2004 wird sich das Amt auf die seither geltende Rechtslage berufen, dass die Kosten nach § 12 EStG nicht mehr abzugsfähig sind.

Zu diesem Komplex (Verfassungsmäßigkeit der Regelung ab 2004) gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.11.2006 (Az. 1 K 115/06), nach dem die Regelung verfassungsgemäß ist. Allerdings liegt das Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung beim obersten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof (Az. des Revisionsverfahrens VI R 79/06). An das kann man sich dranhängen, dann hilft nur beten, dass kein Föhn weht, wenn die Münchner Richter entscheiden.

Siechfred

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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)