Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?
Bsp: Pflichtangaben für eine Firma mit Handelsregistereintrag z.B. die Handelregister-Nummer, Sitz des Amtsgerichts usw.
Ich will für meine Kunden keine Abmahnungen kassieren und wollte mich diesbezüglich hier infomieren.
Grüße Guma