Guma: Bestätigungsmail =es Recht wie papiergebundene Geschäftsbrief?

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Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?

Bsp: Pflichtangaben für eine Firma mit Handelsregistereintrag z.B. die Handelregister-Nummer, Sitz des Amtsgerichts usw.

Ich will für meine Kunden keine Abmahnungen kassieren und wollte mich diesbezüglich hier infomieren.

Grüße Guma