Reiner: Bestätigungsmail =es Recht wie papiergebundene Geschäftsbrief?

Beitrag lesen

Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)

Klar, genauso wie bei SMS!

Viele Grüße,
Reiner Rusch