Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 600/06), vom 27. April 2007
"Leitsatz:
- Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben."
Soll das ein Versuch sein meine oben getätigten Aussagen zu falsifizieren?