Hallo ichbindoof,
Du führst also eine DoS-Attacke durch.
Da stehen grundsätzlich zwei StGB-Paragraphen zur Debatte:
§240 (Nötigung) und §303a (Veränderung von Daten).
Bei ersterem kommt es darauf an, ob Du gedroht hast. Hast Du das, ist der Fall wohl klar. Hast Du es nicht, kommt es darauf an ob eine DoS-Attacke Gewalt ist und das wissen die Juristen wohl selber noch nicht so genau. Es besteht aber eine gewisse Chance.
Bei zweiterem ist nicht ganz klar, ob das auf DoS-Attacken anwendbar ist. Daten werden ja nicht verändert, allerdings nennt der Paragraph auch die "unterdrückung" von Daten. Wenn Deine Attacke also wirklich Erfolg hat, könnte auf dem Weg etwas gehen.
Auf dem Gebiet gibt es aber wohl noch keine oder kaum Urteile. Es ist also ein gewisser Nervenkitzel dabei, bei dem was Du tust.
Neben strafrechtlichem Ärger kannst Du natürlich auch noch zivilrechtlichen bekommen und es kann auch sein, dass Dein Provider aufgrund einer Beschwerde einfach Deinen Anschluss sperrt, weil er sonst als Störer möglicherweise auch haftbar gemacht werden könnte.
Grüße
Daniel