Cheatah: bin ich ein straftäter?

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Hi,

Ist das nicht eine Form von Einladung wenn man sogar mit herkömmlichen Browsern dasselbe erreichen kann? (endlos reload)

nein, ist es nicht. Es wurde schon öfter von Gerichten festgestellt, dass eine Website etwas ist, zu dem eine normale Nutzung existiert. Was Du tust, fällt definitiv nicht darunter.

Das kann jeder machen

Ja, und jeder kann ein loses Brett an einem Gartenzaun abreißen. Das macht es nicht legal.

Cheatah

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