King^Lully: bin ich ein straftäter?

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Naivling!
Wenn eine Tür zu einem Juweliergeschäft offen steht und keiner drin ist, darfst Du den Laden trotzdem nicht ausräumen!

Nur der Vollständigkeit halber:   ;)
Wenn ein Täter trotzdem auf die Idee konmmen würde, würde bei einer eventuellen Inhaftnahme und späteren Verurteilung der deutsche Richter bei der Strafzumessung aber sehr umfänglich von Strafmilderungsgründen aussehen müssen. Insofern ist gar nicht klar, ob nicht zugegriffen werden sollte. (Die unterschiedliche Behandlung von Tätern ist in D eine Quelle der Ungerechtigkeit, zudem werden Täter zu lasch verfolgt und verurteilt.)